Häufige Fragen & Antworten

Nachfolgend finden Sie häufige Fragestellungen und Antworten, die im Zusammenhang mit einer Palliativversorgung durch den Travebogen aufkommen.

Menschen mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden, weit fortgeschrittenen Erkrankung und einer zugleich begrenzten Lebenserwartung und schwieriger Versorgungssituation.
Die gesetzliche Grundlage ist im § 37b SGB V geregelt. Das Ziel ist die Lebensqualität zu verbessern.

Die Kosten für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung werden vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Mit den privaten Krankenkassen, muss vorher die Kostenübernahme abgestimmt werden. Es braucht eine Verordnung des Haus- oder Facharztes.

Ja, das Alter ist nicht entscheidend, denn alle Menschen haben einen Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). Für Kinder gibt es ein spezialisiertes Kinder SAPV Team.

Nach der Verordnung für SAPV arbeitet das Team aus Ärztinnen und Ärzten, Pflegenden, Sozialer Arbeit und Psychologie mit den Hausärzt:innen zusammen. Dieses Team heißt Palliative Care Team.
Die Information untereinander erfolgt durch digitale Medien, Telefonate, persönlichen Austausch und Fallbesprechungen.

Das ist ganz individuell und abhängig vom Bedarf der Patient:innen.

Selbstverständlich ist die Einbindung eines anderen bzw. bestehenden Pflegedienstes möglich. Die zu pflegende Person muss auf die bekannten Pflegekräfte nicht verzichten.

Die Rezeptierung der Medikamente, die durch unsere Ärztinnen und Ärzte verordnet werden, wird von uns geleistet. Wir entlasten damit die Hausärzt:innen.
Des Weiteren können Ihnen die Medikamente nach Hause geliefert werden.
Während unserer Versorgung übernehmen wir die Verordnung aller Hilfsmittel und übermitteln die Bestellung direkt an die Sanitätshäuser. Somit können wir eine nur kurze Wartezeit sicherstellen.

Ein(e) Notärzt:in kann nur vor dem Hintergrund, der ihr/ihm zur Verfügung stehenden Informationen reagieren. Da diese in der Regel, im Notfall gering sind, führt dies häufig zu Krankenhauseinweisungen. Das Palliative Care Team hat alle Informationen für eine Notfallsituation erhoben und mit dem Patienten/ der Patientin besprochen, welche Behandlung er/ sie sich wünscht. Durch die 24 Stunden Rufbereitschaft können so in der Regel Krankenhauseinweisungen vermieden werden.

Nein. Auch der ambulante Hospizdienst hat die Möglichkeit, eine Aufwandsvergütung mit den Kostenträgern (Krankenkassen) abzurechnen.

Informationen zur Palliativ-Versorgung zur in einfacher Sprache finden Sie hier:

Palliativ-Medizin = Palliativ-Versorgung
 

Einen Flyer und weitere Informationen in anderen Sprachen finden Sie ebenfalls auf den Seiten der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin unter: 

https://www.dgpalliativmedizin.de/

Flyer "Advice on terminal illness" - Download